Startseite |Impressum |Cookies |Datenschutz |Sitemap |Barrierefreiheit
Facebook
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Weitere Kontakte
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug